Viele Menschen verbringen ihre Freizeit nicht allein, sondern sind in der Gruppe aktiv. Sie gehen gemeinsam mit anderen Menschen wandern, sind im Sportverein tätig oder planen gemeinsame Reisen, um Neues zu entdecken. Bei all diesen Aktivitäten ist es natürlich nie ausgeschlossen, dass einmal ein Unfall geschieht, denn jederzeit besteht die Möglichkeit, dass man ausrutscht und unglücklich fällt oder vom Rad stürzt. Viele dieser Verletzungen sind eher banal und bedürfen kaum einer Behandlung. Bei einigen Unfällen jedoch kann es durchaus zu schwer wiegenden Verletzungen kommen, die nicht nur im Krankenhaus behandelt werden müssen, sondern auch zu nachfolgenden Beeinträchtigungen führen können. Wer nach dem Unfall sein Bein beispielsweise nicht mehr richtig bewegen kann, wem eine Hand fehlt oder wer das Augenlicht ganz oder teilweise verloren hat, muss nicht selten seinen Beruf aufgeben. Sind gar Kinder betroffen, kann ein Unfall deren ganzes Leben auf den Kopf stellen, denn sowohl die Schulausbildung wie auch die Berufsausbildung sind eingeschränkt. Obwohl ein Unfall trotz aller Vorsicht nie ganz verhindert werden kann ist zumindest möglich, die finanziellen Risiken abzusichern. Eine Gruppenunfallversicherung macht dies möglich.
Personen, die gemeinsam aktiv oder unterwegs sind, sollten sich selbst schützen und eine Gruppenunfallversicherung abschließen. Diese Versicherungen gibt es meist schon ab zwei versicherten Personen. Sie werden unter anderem für Sportvereine, aber auch für Wandergruppen und Menschen angeboten, die gemeinsam in den Urlaub reisen wollen. Je nach Wunsch können diese Gruppenunfallversicherungen dann für einen nur begrenzten zeitlichen Umfang oder aber dauerhaft abgeschlossen werden. Tritt dann ein Unfall ein und ist die Person versichert, besteht Anspruch auf Leistungen bei Invalidität oder eine Unfallrente. Letztere wird allerdings erst dann ausgezahlt, wenn die Verletzung eine Invalidität von mindestens 50% verursacht hat und aus diesem Grund keine berufliche Tätigkeit mehr möglich ist. Auch Todesfallleistungen, die Übernahme von kosmetischen Operationen sowie Krankentagegelder können in der Unfallversicherung auf Wunsch vereinbart werden.
Die Gruppenunfallversicherung ist nicht nur für privat aktive Gruppen geeignet, sondern wird vielfach auch Arbeitgebern angeboten. Sie können mit dieser Versicherung ihre Arbeitnehmer zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung absichern, da diese einen nur begrenzten Leistungsumfang bietet. Mit der Gruppenunfallversicherung können Arbeitnehmer bei einem Unfall zum Beispiel zusätzliche Invaliditätszahlungen erhalten, auch höhere Leistungen im Todesfall sind möglich. Arbeitgeber nutzen die Gruppenunfallversicherung häufig, um Mitarbeitern zusätzliche Anreize zu bieten und insbesondere dem Fachkräftemangel vorzubeugen. Die Gruppenunfallversicherung für Arbeitgeber kann ebenfalls im Unfallversicherung Vergleich überprüft werden.
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