Eine private Unfallversicherung soll dafür sorgen, dass Versicherungsnehmer bei einem Unfall finanziell abgesichert sind. Anders als die gesetzliche Unfallversicherung bietet sie im Vergleich keine Sachleistungen, sondern gewährt durch finanzielle Zahlungen einen Schutz vor Verschuldung und Armut. Die wichtigste Leistung einer Unfallversicherung ist daher die Invaliditätsleistung. Führt der Unfall dann zu einer dauerhaften Beeinträchtigung von körperlicher oder geistiger Leistungsfähigkeit, kann die vereinbarte Invaliditätssumme ausgezahlt werden. Das Geld kann nach Auszahlung frei verwendet werden, um beispielsweise Umbaumaßnahmen für Rollstuhlfahrer zu finanzieren oder einen ambulanten Pflegedienst zu beauftragen, die häusliche Pflege zu übernehmen.
Anspruch auf die Auszahlung der Invaliditätsleistung haben alle Versicherungsnehmer, die nach einem Unfall Gliedmaßen nicht mehr nutzen können oder deren geistige Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. Wichtig ist dabei, dass die Funktionsstörung nicht unmittelbar nach dem Unfall auftreten muss, denn vielfach wird vereinbart, dass die Leistungen auch dann fällig werden, wenn die Beeinträchtigung bis zu 15 Monate nach dem Unfall ärztlich attestiert wird.
Da die Invaliditätsleistung in der Regel erst dann ausgezahlt wird, wenn der Invaliditätsgrad von einem Arzt festgestellt wurde, vergehen nicht selten Wochen oder Monate, bis Versicherungsnehmer die vereinbarten Geldleistungen erhalten können. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, im Unfallversicherung Vergleich auch auf so genannte Übergangsleistungen zu achten. Sie werden meist sofort nach dem Unfall ausgezahlt und gewährleisten so das finanzielle Überleben.
In welcher Höhe Versicherungsnehmer Leistungen ihrer Unfallversicherung nutzen können, ist zum einen von der Versicherungssumme und zum anderen vom Grad der Invalidität abhängig. Der Invaliditätsgrad wiederum wird von der Gliedertaxe bestimmt, die in den Verträgen vereinbart wird. Wer in Folge des Unfalls beispielsweise ein Auge verliert, weist einen Invaliditätsgrad von 50% auf. Bei Verlust des Daumens beträgt der Invaliditätsgrad 20%, kann das Bein über der Mitte nicht mehr bewegt werden, spricht man in der Regel von einem Invaliditätsgrad von 70%. Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro würde die Leistung bei Verlust des Auges somit 50.000 Euro betragen, bei Verlust oder Unbeweglichkeit des Beines würden 70.000 Euro als Invaliditätsleistung ausbezahlt. Im Unfallversicherung Vergleich ist es daher wichtig, sich nicht nur auf die Versicherungssumme, sondern auch auf die Gliedertaxe zu konzentrieren. Wer hier nur geringe Prozentzahlen vereinbart, kann im Ernstfall nur auf geringe Leistungen zurückgreifen.
Die Invaliditätsleistung soll Versicherungsnehmern die Möglichkeit geben, die Kosten, die im Zusammenhang mit der Invalidität stehen, finanzieren zu können. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass die Kosten insbesondere bei schwerer Invalidität enorm ansteigen können, so dass die Versicherungssumme oft nicht ausreicht, um die entstandenen Kosten zu finanzieren. Viele Versicherungsunternehmen bieten die Unfallversicherung im Vergleich daher mit Progression an. Diese kann zwischen 225 - 500% vereinbart werden und sorgt dafür, dass die Invaliditätsleistung ansteigt, je schwerer die Beeinträchtigung ist. Wird beispielsweise eine Progression von 500% und eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart, können Versicherungsnehmer bei 100%iger Invalidität eine Leistung von 500.000 Euro erhalten. Mit diesem Geld kann man dann zumindest die finanziellen Sorgen beseitigen und sich trotz Behinderung das Leben komfortabel gestalten.
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