Die Unfallversicherung bietet nach einem Unfall mit Invaliditätsfolgen eine Invaliditätsleistung, deren Höhe sich nach dem Grad der Invalidität und auch der vereinbarten Versicherungssumme ermittelt. Bei einem Invaliditätsgrad von 50% und einer Versicherungssumme von 100.000 Euro erhalten Betroffene dann einen Geldbetrag von 50.000 Euro. Viele Versicherer bieten ihren Versicherungsnehmern die Möglichkeit, im Unfallversicherung Vergleich Tarife mit Progression zu wählen, die im Versicherungsfall durchaus positiv sind. Sollte der Versicherungsnehmer nämlich schwer verunglücken und ergibt sich hieraus ein hoher Invaliditätsgrad oder gar eine Vollinvalidität, kann die Auszahlungssumme durch die Invalidität enorm erhöht werden. Möglich sind Progressionen von 225-500%, wodurch die Leistung bei Vollinvalidität um die entsprechenden Prozentpunkte erhöht wird. Aber auch bei einer Teilinvalidität ist es ab einem Invaliditätsgrad von 25% möglich, höhere Leistungen zu erhalten und so die meist hohen Kosten bei schwerer Invalidität zu finanzieren.
Mit der vereinbarten Progression ist es also möglich, die Leistungen der Versicherung im Invaliditätsfall zu erhöhen, um sowohl die notwendigen Kosten für Rehabilitationen und Krankenhausaufenthalte wie auch für eventuell durchzuführende Umbaumaßnahmen am Haus oder in der Wohnung zu finanzieren. Weiterhin kann die Invaliditätssumme genutzt werden, um den Einkommensverlust durch die lange Krankheitsphase auszugleichen. Um auch den späteren Einkommensverlust kompensieren zu können, lohnt der Abschluss einer Unfallrente, die ebenfalls von vielen Versicherungsunternehmen angeboten wird. Durch die Progression kann der ausgezahlte Betrag dann um bis zu 500% erhöht werden, so dass Versicherungsnehmer trotz eines schweren Unfalls zumindest finanziell versorgt sind.
Im Unfallversicherung Vergleich findet man häufig statt der gewünschten Progression die so genannte Mehrleistungsklausel. Diese ist für Versicherungsnehmer allerdings häufig nachteilig, denn anders als die Progression, die bereits ab einem Invaliditätsgrad von 25% die Leistungen progressiv erhöht, kann die Mehrleistungsklausel oft erst ab einem höheren Invaliditätsgrad in Anspruch genommen werden. Oftmals kann eine Erhöhung der Auszahlungssumme hier erst ab einem Invaliditätsgrad von 70-80% genutzt werden, bei anderen Tarifen kann die Mehrleistung erst ab 90%iger Invalidität in Anspruch genommen werden. Versicherungsnehmer sollten daher ihre Versicherungsverträge überprüfen und den Unfallversicherung Vergleich durchführen. Sofern in den bestehenden Verträgen eine Mehrleistungsklausel vereinbart ist, kann es durchaus sinnvoll sein, diese zugunsten einer Progression zu verändern und die eigenen Leistungen zu erhöhen.
Die Unfallversicherung bietet Versicherungsnehmern die Möglichkeit, die finanziellen Folgen eines Sc...
Die Rendite bei Versicherungsverträgen Versicherungen bieten nicht nur die Möglichkeit, sich vor Ris...