Obwohl die meisten Unfälle glimpflich verlaufen, kann es in einigen Situationen dennoch zu einem Todesfall kommen, weil die Verletzungen derart schwer wiegen, dass der Betroffene diese nicht überleben kann. Im Fall des Todes hinterlassen viele Menschen Familien, die dann zum einen in tiefer Trauer versinken, zum anderen aber auch finanzielle Probleme bewältigen müssen, weil plötzlich ein Einkommen fehlt. Zwar kann eine Unfallversicherung den Verstorbenen nicht ersetzen, sie kann aber die finanzielle Not der Hinterbliebenen lindern, wenn eine Todesfallsumme vereinbart wird. Die Auszahlung erfolgt dann unmittelbar nach dem Todesfall und wird entweder an die Hinterbliebenen oder eine im Versicherungsvertrag benannte Person ausgezahlt. Eine vorgegebene Verwendung der Mittel gibt es in diesem Fall nicht, so dass das Geld sowohl für die Finanzierung der Bestattungskosten wie auch die Bestreitung des Familienlebensunterhaltes genutzt werden kann.
Wie alle anderen Leistungen der Unfallversicherung auch kann die Todesfallleistung individuell vereinbart werden. So bieten die Unfallversicherer ihren Kunden die Möglichkeit, eine Versicherungssumme zu wählen, die den eigenen Ansprüchen gerecht wird, um die Familie vollumfänglich abzusichern. Damit die Hinterbliebenen nach dem Tod von Mutter oder Vater zumindest finanziell keine Sorgen haben müssen, sollte die Todesfallleistung im Idealfall zwei Nettojahresgehälter abdecken und gleichzeitig die Möglichkeit eröffnen, eventuell vorhandene Kredite abzulösen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn Baufinanzierungsdarlehen für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Eigentumswohnung abgeschlossen wurden. Diese können aufgrund der Darlehenssumme in den meisten Fällen nicht mehr mit nur einem Einkommen finanziert werden. Um den Verkauf der Immobilie oder eventuelle Zwangsversteigerungsmaßnahmen zu vermeiden, kann die Todesfallsumme hierzu eingesetzt werden.
Die Todesfallleistung ist eine Leistung, die, wie der Name schon sagt, im Todesfall ausgezahlt wird. Bei der Unfallversicherung wird sie allerdings nicht nur dann ausbezahlt, wenn der Unfall direkt tödlich verläuft. Auch dann, wenn der Betroffene vorerst stabilisiert werden konnte, im Anschluss aber dennoch seinen Verletzungen erliegt, können Ansprüche der Unfallversicherung im Vergleich dennoch geltend gemacht werden. In den meisten Verträgen ist hinterlegt, dass die Todesfallleistung auch dann ausgezahlt wird, wenn der Tod innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall eintritt. Wichtig ist, dass der Versicherer über den Tod sofort informiert werden muss, da Ansprüche sonst erlöschen können.
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