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Unfallversicherung Vergleich

Wann die Unfallversicherung leistet

Der Unfall-Begriff als Grundlage

Die Unfallversicherung wird abgeschlossen, um die finanziellen Folgen eines Unfalls abzumildern. Um Zahlungen aus dem Versicherungsvertrag zu erhalten, muss also ein Unfall vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn ein plötzliches und unvorhergesehenes Ereignis eingetreten ist, durch das der Versicherungsnehmer eine Verletzung erlitten hat. Auch eine außergewöhnlich große Kraftanstrengung, beispielsweise beim Sport, ist hierbei versichert. Ist diese Verletzung so schwer, dass er hierdurch dauerhaft in seiner Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist, spricht man von einer (Teil-) Invalidität, die Leistungen der Unfallversicherung bedeuten.

Invaliditätszahlungen für Betroffene

Versicherungsnehmer, die einen Unfall erleiden, erzielen so direkt einen Leistungsanspruch ihrer Versicherung. Natürlich wird ärztlich geprüft, ob es sich tatsächlich um einen Unfall handelte, denn wenn dies nicht der Fall ist, würde die Unfallversicherung die Zahlung verweigern. Unfälle, die etwa in Folge von Trunkenheit, epileptischen Anfällen oder aber durch Schäden an Bandscheiben verursacht wurden, können von den Versicherern in der Regel nicht akzeptiert werden.

Gesundheitsfragen korrekt beantworten

Da einige Erkrankungen von den Versicherungen ausgeschlossen werden, wird im Versicherungsantrag geprüft, ob derartige Verletzungen vorliegen. Ist dies der Fall, können diese aus den Leistungen ausgeschlossen werden, bei besonders schweren Vorerkrankungen kann die Unfallversicherung auch abgelehnt werden. Dennoch ist es wichtig, dass die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag vollständig und korrekt beantwortet werden. Stellt die Versicherung nämlich später bei der Überprüfung des Unfalls fest, dass die Angaben im Antrag fehlerhaft oder unvollständig waren, riskieren Versicherte ihren Versicherungsschutz und haben im Zweifel jahrelang Beiträge eingezahlt und können später keine Leistungen in Anspruch nehmen. Sollten die Gesundheitsfragen nicht selbst beantwortet werden können, kann man diese auch gemeinsam mit dem Arzt durchgehen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Arzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden, denn dann kann die Versicherung mit selbst mit dem Arzt in Kontakt treten.
 

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